Jetzt zu
50% bis 90% staatlich gefördert

Im Rahmen der Richlinie zur Förderung des unternehmerischen Know-Hows wird eine Beratung im Wert von bis zu 4.000,00 Euro zu mindestens 50% staatlich gefördert. Im Falle der Kriterien für Unternehmen in Schwierigkeiten ist eine Förderung bis zu 90% möglich. Wir prüfen die bestmögliche Bezuschussung für Sie automatisch.

Höhe des Beratungszuschusses

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Unternehmensart Bemessungs­grundlage Region Fördersatz maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt 4.000,00 Euro neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80 % 3.200,00 Euro
Region Lüneburg 60 % 2.400,00 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig 50 % 2.000,00 Euro
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung 3.000,00 Euro neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80 % 2.400,00 Euro
Region Lüneburg 60 % 1.800,00 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig 50 % 1.500,00 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000,00 Euro alle Standorte 90 % 2.700,00 Euro

Hinweis: Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 wurde die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um zwei Jahre verlängert. Mit der Richtlinienverlängerung wird für Sie die Möglichkeit eingeräumt, einen Zuschuss zu den Kosten der von uns angebotenen Unternehmensberatung zu erhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß der Richtliniendefinition) können zwei Zuschüsse beantragen.

Starten Sie noch heute in Ihre Zunkunft!

Antragsberechtigung

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an:
Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen) Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten) Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen. Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen. Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen. Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen. Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z. B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.

Lassen Sie die Prüfung automatisch von uns durchführen! Wir ermittlen Ihre Bezuschussung.